Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Auftragserteilung
Unsere Angebote sind bis zur Auftragserteilung freibleibend.Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Anlieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.Bestellt der Verbraucher die Ware oder Leistung auf elektronische Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, Zugriffe Dritter auf die Ware, Beschädigungen, die Vernichtung oder einen Besitzwechsel der Ware unverzüglich anzuzeigen.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Ware herauszuverlangen.Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
§ 4 Vergütung
Zahlungen sind gemäß den Vereinbarungen, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig fehlschlägt oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 6) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanpruches ausgeschlossen.Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, ab Ablieferung der Ware.Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Für Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
§ 8 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Kartbahnen
Die Benutzung der Karts, das Betreten des Geländes und der Anlage, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.Bei der Benutzung der Kartbahnen ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten.Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen Personen wird hingewiesen. Personen, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem Zustand das Kart benutzen, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt entschädigungslos. Die Benutzer erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzer die uneingeschränkte Haftung.Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden aus dem Betrieb des angemieteten Karts, die durch den Betreiber anderer Karts, deren Fahrer oder Benutzer anderer Karts verursacht werdenFür Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Die Abgabe einer Haftungserklärung ist Voraussetzung für die Nutzung der Kartbahnen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.