Reglement / Bahnordnung
Motorsport bringt bei aller Freude und Faszination auch Gefahren.
Durch Einhalten bestimmter Regeln und Vorschriften, sowie diszipliniertes Verhalten können diese Risiken weitgehend ausgeschaltet werden. Aus diesem Grund ist der nachstehenden Bahnordnung strikt Folge zu leisten, bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die entsprechenden Personen mit Hausverbot zu belegen.
Mit dem Betreten der Anlage wird die Bahnordnung anerkannt.
Karting nur in geeigneter Kleidung (Fahreranzüge können kostenlos ausgeliehen werden, für verschmutzte oder beschädigte Kleidung übernehmen wir keine Haftung).
Das Anhalten auf der Strecke, sowie das Behindern, Abdrängen oder Rammen anderer Teilnehmer ist verboten.
Karting ist ein berührungsfreier Sport. Zusammenstöße können zu Schäden und Verletzungen führen.
Dem Personal ist unbedingt Folge zu leisten.
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Fahrer.
Bei technischen Defekten aufgrund eines Zusammenstoßes besteht kein Anspruch auf ein Ersatzkart.
Karting ist unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht gestattet.
Lange Haare müssen unter der Kleidung getragen werden. Schals und lose Kleidungsstücke sind beim Kartfahren zu Ihrer eigenen Sicherheit verboten.
Kinder unter 14 Jahren können nur mit Kartführerschein oder ONS-Lizenz am Training teilnehmen.
Auf der Strecke ist das Aussteigen aus dem Kart strengstens verboten!
Sie fahren auf eigenes Risiko!
Missachtung der Bahnordnung führt zur Disqualifikation!